Reiki Behandlung

Während der Reiki-Behandlung werden die Hände in verschiedenen Positionen auf den Körper gelegt und bleiben dort einige Zeit ruhig liegen. Dort, wo die Hände den Körper berühren, wird es warm, die Durchblutung wird gefördert, die inneren Organe werden mit Energie versorgt, der Stoffwechsel wird angeregt. Ebenso kann es bei der Behandlung zur Linderung und zum Lösen von körperlichen und emotionalen Blockaden kommen.

Die Reiki-Behandlung balanciert darüber hinaus das Energiesystem des Körpers aus, hat aber auch eine konkrete physische Wirkung: Sie regt die Abwehrkräfte und das natürliche Reinigungssystem des Körpers an – Jahrzehnte der Erfahrung zeigen, dass Reiki eine ernstzunehmende alternative Heilmethode ist.

Deshalb stellt Reiki eine ideale Ergänzung dar, um beispielsweise physische oder psychische Krankheitsprozesse und deren therapeutische Maßnahmen (z.B. bei Mobilitätseinschränkungen, in der Schmerzbehandlung, bei Verspannungen und Angstzuständen) zu begleiten. 

Die Behandlungen finden in harmonischer Atmosphäre statt. Man ruht bekleidet und zugedeckt auf einer Liege und kann bei sanfter Musik die entspannende, heilsame und regenerierende Wirkung des Reiki genießen.


Energieausgleich für 45 Minuten -  80,- Euro


Rechtliche Rahmenbedingungen zur Anwendung von Jikiden-Reiki

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 – 22).

Reiki-Empfänger müssen folgendermaßen informiert werden:


  • Die Behandlung mit Reiki ersetzt nicht die Behandlung und Diagnose eines Arztes oder Heilpraktikers und deren therapeutische Maßnahmen. Reiki unterstützt und fördert die Selbstheilungskräfte des Körpers und kann dadurch Heilungsprozesse deutlich beschleunigen und fördern.


Reiki wird angewandt gemäß der Rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 – 22).


"Reiki-Anwendungen können bereits nach der Ausbildung in den 1. Reiki-Grad gegeben werden, soweit der Anwender verantwortungsvoll und ethisch korrekt mit den Klienten umgeht und sich an die einschlägigen Rechtsvorschriften hält. Eine Ausbildung als Heilpraktiker, Therapeut oder in sonstigen medizinischen Fachberufen ist hilfreich, aber nicht zwingend, wenn Reiki-Anwender den vom Bundesverfassungsgericht 2004 ausdrücklich eröffneten Weg der geistig-energetischer Heilarbeit beschreiten und sich an die Vorgaben des Beschlusses (AZ: 1 BvR 784/03) halten.

Praktizierende ohne Heilerlaubnis müssen ohne Diagnosen und unabhängig von Symptomen arbeiten. Wichtig ist u.a. weiterhin das Einverständnis des Klienten, der schriftliche Hinweis, dass der Reiki-Praktizierende, insofern er nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, nicht über medizinische Kenntnisse verfügt und der Hinweis darauf, dass notwendige medizinische Behandlungen aufgrund der Reiki-Anwendung nicht abgebrochen oder unterlassen werden sollen." (Zitat ProReiki)


Ärzte, Heilpraktiker, Physio- und Psychotherapeuten setzen Reiki ein innerhalb ihres eigenen therapeutischen Bereichs.

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